8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Bautagebuches
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellen der MängelRechnungsprüfung
Mitwirken bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag